Biogenetische Grundregel

Illustration der biogenetischen Grundregel bei George Romanes (1892), vereinfacht nach Ernst Haeckels Anthropogenie (1874). Dargestellt sind von links nach rechts acht verschiedene Wirbeltiere in jeweils drei Embryonalstadien. Ein weiteres Beispiel für die biogenetische Grundregel wäre die Metamorphose der Froschlurche, die von ausschließlich aquatisch lebenden Vorfahren abstammen.

Die Biogenetische Grundregel (älter auch Biogenetisches Grundgesetz) ist eine von Ernst Haeckel konzipierte, 1866 in Generelle Morphologie. II: Allgemeine Entwickelungsgeschichte der Organismen veröffentlichte These, die einen bestimmten Zusammenhang zwischen der Entwicklung des einzelnen Lebewesens (Ontogenese) und seiner Stammesentwicklung (Phylogenese) behauptet.[1] Sie besagt: „Die Ontogenese rekapituliert die Phylogenese.“

Ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen Ontogenese und Phylogenese ist nicht bestreitbar, da die DNA einerseits als der Bauplan des einzelnen Lebewesens und andererseits als das informationstheoretische Protokoll der Stammesgeschichte anzusehen ist. Haeckels These von der Wiederholung („Rekapitulation“) geht jedoch viel weiter.

Der Ausdruck Grundregel ist im deutschsprachigen Raum üblich, ansonsten wird der Ausdruck Rekapitulationstheorie verwendet (englisch recapitulation theory). Ihr Anspruch, ein biologisches Gesetz zu sein, gilt heute als widerlegt. Allerdings beschreibt sie das immer wieder zu beobachtende Phänomen, dass die Embryonen zweier verschiedener Tierarten sich ähnlicher sind als die erwachsenen Organismen. Ihre heuristische Bedeutung hat sie daher bis heute nicht verloren. Sie wird auch von modernen Disziplinen immer wieder aufgegriffen, wie der Evolutionspsychologie oder der Molekulargenetik.

  1. Ernst Haeckel: Generelle Morphologie der Organismen. 2 Bände. Berlin 1866 (Digitalisate: Band 1, Band 2).

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