Bodenschutz

Bodengefährdung durch eine unzulässig entsorgte ausgelaufene Autobatterie

Der Bodenschutz hat allgemein das Ziel, das Schutzgut Boden vor schädlichen Veränderungen (Bodenschäden, Verlust von Bodenfunktionen) möglichst weitgehend zu schützen oder, wie § 1 BBodSchG beschreibt, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“.

Böden sind im deutschen Bodenrecht wegen ihrer überragenden Bedeutung für Mensch und Umwelt zwingend schutzwürdig und somit den Schutzgütern Wasser und Luft gleichgestellt. Die Schutzwürdigkeit des Bodens ist aber im Vergleich zu anderen Aspekten des Naturschutzes (Arten, Luft, Gewässer) historisch jung.

Wesentliche Aspekte des Bodenschutzes sind die Verringerung der Erosion und Auswaschung, der Erhalt von Humus sowie der Schutz vor Bebauung, Kontamination und Verdichtung.


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