Brandschatzung

Branntmayſter (Brandmeister), Nikolaus Meldemann
Magdeburger Hochzeit (1632)

Brandschatzung ist die Zwangserhebung von Geld- oder Naturalabgaben (= Schatzung) im feindlichen Lande unter Androhung des Niederbrennens oder der Plünderung der betroffenen Stadt oder Landschaft. Zuständig war der Brandmeister.


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