Brautpaar

Ein Brautpaar bei der Trauung (Standes­amt Eberswalde in der Märchenvilla, 2005)
Die Brautschmückung (Rudolf Epp, 1888)

Das Brautpaar – auch Hochzeitspaar, Brautleute, Traupaar oder veraltet Nupturienten – bezeichnet ein Paar am Tag seiner Vermählung bzw. Eheschließung (Hochzeit); Braut bezeichnet die Frau, Bräutigam den Mann. Traditionellerweise ging der Hochzeit eine Verlobung voraus, die aber stark an Bedeutung verloren hat. Nach der Hochzeit werden die beiden Ehefrau und Ehemann genannt (Ehegatten).


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