Bundesreaktionsbeschluss

Sitzungssaal für den Engeren Rat des Bundestags

Als Bundesreaktionsbeschluss bezeichnet man den Bundesbeschluß über Maßregeln zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Deutschen Bund vom 23. August 1851. Beantragt worden war er von Österreich und Preußen. Das Ziel war es, in allen deutschen Einzelstaaten die Errungenschaften der Revolution von 1848/1849 wieder abzuschaffen, vor allem die Pressefreiheit und das demokratische Wahlrecht. Entsprechend mussten die Staaten ihr Landesrecht ändern.


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