Bundestagswahl

Ergebnisse der Bundestagswahlen und anschließend gebildete Regierungen
Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt;[1] die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 und Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt.

Das Bundestagswahlrecht, das im Bundeswahlgesetz festgelegt ist, beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl mit einer Fünfprozenthürde. Die Anzahl der Abgeordneten ist mindestens doppelt so groß wie die Zahl der Bundestagswahlkreise. Bis zur 20. Wahlperiode war die Größe des Bundestages durch Überhangs- und Ausgleichsmandate variable, diese wurden durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes 2024 abgeschafft. Die Größe des Bundestages nach der Gesetzesneuerung soll nach Paragraph 1 I BWahlG 630 Abgeordnete betragen(Stand 2024). Ab der 21. Wahlperiode gilt insbesondere zum ersten Mal die Zweitstimmendeckung. Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wird es voraussichtlich auch -entgegen der gesetzlichen Neuereung- zu einer Anwendung der Grundmandatsklausel kommen.

Die letzte Wahl fand am 26. September 2021 statt.

 %
40
30
20
10
0
31,0
29,2
11,9
5,7
4,2
4,0
3,1
2,9
8,0
Bisher letzte Bundestagswahl 2021
Amtliches Endergebnis[2]
 %
30
20
10
0
25,7
24,1
14,8
11,5
10,3
4,9
2,4
1,5
1,4
3,4
Stimmzettel bei der ersten Bundestagswahl 1949
  1. genauer: frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages
  2. [1], bundeswahlleiter.de

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