Bundeswahlgesetz (Frankfurter Nationalversammlung)

Sitzungssaal des Bundestages in Frankfurt

Bundeswahlgesetz ist die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Bundestagsbeschlüsse des Jahres 1848, während der Revolution in Deutschland. Die Beschlüsse des Bundestages vom 30. März und 7. April machten Vorgaben für die Wahl der Frankfurter Nationalversammlung. Die Wahl wurde von den Einzelstaaten organisiert und fand Ende April bzw. Anfang Mai statt.

Wahlrecht hatten laut Bundeswahlgesetz alle volljährigen (männlichen) Deutschen. Die einzige ausdrücklich genannte Einschränkung war die „Selbstständigkeit“. In der damaligen Zeit konnte darunter Unterschiedliches verstanden werden, und dementsprechend verschieden wurde dann in den Einzelstaaten gewählt. Die Vorgaben sind eher allgemein und bündig formuliert; es fehlt beispielsweise eine Entscheidung für die direkte oder indirekte Wahl (durch Wahlmänner).

Die Texte der beiden Beschlüsse sind in durchgehender Prosa gehalten und eher kurz; nach dem ersten gab es Kritik des Vorparlaments. Das Vorparlament war selbst erst am 30. März zusammengekommen und diskutierte über die Rahmenbedingungen der Wahl. Dementsprechend wurde der erste Beschluss im zweiten korrigiert bzw. ergänzt.


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