Bundeswehr

Flagge Deutschlands Bundeswehr
Logo der Bundeswehr
Führung
Oberbefehlshaber: Bundesminister der Verteidigung;
im Verteidigungsfall: Bundeskanzler
Verteidigungsminister: Boris Pistorius
Militärische Führung: Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundeswehr mit den ministeriellen Abteilungen Planung, Führung Streitkräfte sowie Strategie und Einsatz
Sitz des Hauptquartiers: Erster Dienstsitz: Hardthöhe (Bonn),
Zweiter Dienstsitz: Bendlerblock (Berlin)
Teilstreitkräfte: Heer, Marine, Luftwaffe
Militärische Stärke
Aktive Soldaten: 181.438 (März 2024)
davon 24.347[1] Frauen
Reservisten: ≈ 930.000 Dienst­leistungs­pflichtige Angehörige der Reserve[2]
Wehrpflicht: ausgesetzt seit 2011[3]
Wehrtaugliche Bevölkerung: ca. 33,63 Millionen (Männer und Frauen, Alter 16–49; 2014)[4]
Wehrtauglichkeitsalter: Vollendetes 17. Lebensjahr[5]
Anteil Soldaten an Gesamtbevölkerung: 0,22 % (2020)[6]
Haushalt
Militärbudget: 51,95 Mrd. Euro (2024)[7]

71,75 Mrd. Euro (2024)
incl. 2. Tranche Sondervermögen[7]
(77,8 Mrd. USD)

Ausgabenanteil vom Steueraufkommen: 5,6 % (2022)[8]
Anteil am Bruttoinlandsprodukt: 2,01 % (2024)[9]
Geschichte
Gründung: 1955
Faktische Gründung: 12. November 1955
Höchste Mannstärke: fast 600.000 (3. Oktober 1990)[10]
Höchster Etat: 51,95 Mrd. Euro (2024)[7]
Dienstflagge der Bundesbehörden
Dienstflagge der Seestreitkräfte

Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den vier Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe, Marine und Cyber- und Informationsraum sowie dem Unterstützungsbereich. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal (diese drei bilden zusammen die Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter (an den Truppendienstgerichten).

Der Bundesminister der Verteidigung ist Mitglied der Bundesregierung und hat grundsätzlich die Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte (Art. 65a GG). Sie geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG).

Als Parlamentsarmee benötigt die Bundeswehr für Einsätze die Zustimmung des Deutschen Bundestags. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr finden grundsätzlich im Rahmen von Mandaten der NATO, EU und UN statt.

  1. Bundesministerium der Verteidigung: Personalzahlen der Bundeswehr. Mai 2024, abgerufen am 30. Mai 2024 (Stand: 31. März 2024).
  2. Auftrag der Reserve. In: Über die Bundeswehr. Bundeswehr, abgerufen am 29. April 2023.
  3. BT-Drs. 17/5239
  4. Bevölkerung nach Geburtsjahren und Geschlecht für Deutschland. In: Ergebnisse des Zensus 2011. Abgerufen am 6. April 2021.
  5. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen eintritt.
  6. Bevölkerung Gesamt. Statistisches Bundesamt, 31. März 2020, abgerufen am 6. April 2021.
  7. a b c Verteidigungshaushalt 2024. Bundesministerium der Verteidigung, abgerufen am 2. Februar 2024.
  8. Steuereinnahmen: Deutschland, Jahre, Steuerarten vor der Steuerverteilung. Statistisches Bundesamt, 24. Oktober 2023, abgerufen am 24. Oktober 2023.
  9. Deutschland meldet Militärausgaben in Höhe des Nato-Ziels. zeit.de, 14. Februar 2024, abgerufen am 5. März 2024.
  10. Armee der Einheit. BMVg, 3. August 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juli 2018; abgerufen am 8. September 2019.

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