Bundeszweck (Deutscher Bund)

Fort Thüngen als Teil der Festung Luxemburg, einer deutschen Bundesfestung bis 1866/1867. Der Unterhalt solcher Festungen war eine der konkreten Hauptaufgaben des Deutschen Bundes.

Der Bundeszweck des Deutschen Bundes war durch die Bundesverfassung begrenzt, das heißt die Bundesakte und die Wiener Schlussakte. Da der Bund wesentlich ein Staatenbund war und kein Bundesstaat, hatte er keinen universalen Staatszweck. Wenn die Bundesverfassung ihm eine Materie nicht ausdrücklich zugesprochen hat, dann ging man davon aus, dass die Gliedstaaten dafür zuständig waren.


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