CB-Funk

Eine Heimstation für den CB-Funk aus den 1980er Jahren (Stabo xf4000)
CB-Handfunkgerät Midland Alan 42 (2011)

Der CB-Funk (engl. citizens band radio) mit Frequenzen um 27 MHz (entspricht um die 11 m Wellenlänge, daher auch 11-Meter-Band) ist eine Sprechfunkanwendung die Carrier-Double-Side-Band-Amplituden-Modulation (CDSB-AM, dt. Träger mit zwei Seitenbändern Amplitudenmodulation) nutzt. Ursprünglich konnte CB-Funk ab 1958 in den USA von seinen Bürgern ohne Bedarfs oder Lizenznachweis verwendet werden. In Westdeutschland wurde der Frequenzbereich um 27 MHz nur für Betriebsfunkzwecke (z. B. Taxi) zugeteilt und erforderte einen Bedarfsnachweis und eine Zuteilung mit eingetragenem Funkrufzeichen für deren Nutzung. Es durften nur Geräte verwendet werden die durch das FernmeldeTechnische Zentralamt (FTZ) der Deutschen Bundespost nach erfolgreicher Typprüfung eine FTZ-Nr., die mit K-xxx/yy (xxx für die kennzeichnenden Ziffern und yy für die Jahreszahl) beginnt zugeteilt bekamen.

Der Frequenzbereich zwischen 26,957 MHz bis 27,283 MHz (Mittenfrequenz 27,120 MHz) ist zusätzlich von der ITU durch Fußnote 5.15 für Industrial, Scientific and Medical Applications (ISM-Applications, dt. Industrielle, Wissenschaftliche und Medizinische Anwendungen) zugeteilt (ISM-Bereich).[1] Fußnote 5.15 CB und andere Nutzer des Bereichs 26,957 MHz bis 27,283 MHz müssen Störungen durch ISM Anwendungen hinnehmen. Bei Betrieb von ISM Geräten können ein oder mehrere Kanäle abhängig von der abgestrahlten Leistung mehr oder weniger stark gestört werden.

Erst ab 1975 erfolgte die allgemeine Öffnung einzelner Kanäle ohne das wie zuvor ein Bedarfsnachweis für die Nutzung von Frequenzen im 27 MHz Bereich erbracht werden musste. Es wurde hierfür eine neue Geräte-Klasse definiert die ohne Bedarfsnachweis, Zuteilung oder Kosten genutzt werden konnte. Die einzige Voraussetzung war, dass keine Antennen mit Richtwirkung verwendet wurden und dass die verwendeten Geräte den Vorgaben der Allgemeinverfügung entsprachen. Der Nachweis der Konformität der CB-Funk Geräte zu der Allgemeinverfügung erforderte das erfolgreiche Bestehen der Typ-Prüfung durch das FTZ der Deutschen Bundespost. Zum Nachweis wurde dem geprüften Gerätemuster nach bestandener Prüfung eine FTZ-Nr. zugeteilt, die mit PR-27-xxx/yy (xxx für die kennzeichnenden Ziffern und yy für die Jahreszahl) beginnt. Für den Betrieb als Basisstation konnten nur Geräte mit eingebautem Netzteil verwendet werden, während ein Betrieb eines für den Betrieb in Kraftfahrzeugen vorgesehenen Geräten unter Verwendung eines Netzgerätes als Feststation nicht zulässig war. Es standen außerdem noch nicht alle Kanäle zur Nutzung zur Verfügung, die von Nutzern des Betriebsfunk mit K-Geräten genutzt werden konnten.

In späteren Jahren folgten zusätzliche Kanäle, und weitere Modulationsarten, wie Frequency-Modulation (FM, dt. Frequenzmodulation), Single Side Band Suppressed Carrier (SSBSC, Einseitenband unterdrückter Träger) erst sehr viel später die Option für Datenfunk. Für CB-Funk wurden Frequenzen um 27 MHz (entspricht um die 11 m Wellenlänge, daher auch 11-Meter-Band) zugewiesen. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle). Derzeit wird CB-Funk in der Verfügung Vfg Nr. 21/2021 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk" der BNetzA (Bundes-NetzAgentur) geregelt.[2]

  1. ITU, Radio Regulations Articles 1. 2024 (itu.int).
  2. Bundesnetzagentur, CB-Funk, Vfg Nr. 21/2021, Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk. (PDF) Abgerufen am 27. Februar 2022.

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