Cannabisagentur

Die Cannabisagentur ist eine staatliche Kontrollstelle nach Art. 23 Abs. 2 Buchstabe d und Art. 28 Abs. 1 des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe. Sie wurde in Deutschland mit Art. 1 des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6. März 2017[1] errichtet und ist als Fachgebiet 44 in der Abteilung „Zulassung 4“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etabliert.[2]

  1. BGBl. I S. 403
  2. BfArM Organigramm. Abgerufen am 10. April 2024.

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