Das Lied der Deutschen

Das Lied der Deutschen: Handschrift aus dem Nachlass Hoffmanns

Das Lied der Deutschen, auch Deutschlandlied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf Helgoland gedichtet. Seine dritte Strophe ist der Text der deutschen Nationalhymne.

Der konkrete Anlass für Hoffmann, das Lied zu verfassen, waren französische Gebietsansprüche auf das Rheinland in der Rheinkrise. Diese Ansprüche wies er mit dem Lied zurück, wie es auch mit anderen deutschen Rheinliedern dieser Zeit geschah. Er ergänzte dies mit weiteren Gedanken, vor allem mit dem der deutschen Einigkeit, die allein die Voraussetzung für Abwehr feindlicher Angriffe jeder Größenordnung bieten könne (erste Strophe). Der Dichter schuf sein Werk ausdrücklich zur Melodie der alten Kaiserhymne Gott erhalte Franz, den Kaiser von Joseph Haydn (1797).[1] Das Lied entstand auf einer Reise Hoffmanns auf die Insel Helgoland, damals britische Kronkolonie. Für lange Zeit war es jedoch nur eines der vielen Lieder der deutschen Nationalbewegung.

Größere Bedeutung erlangte das Lied erst im Ersten Weltkrieg, als die Oberste Heeresleitung (OHL) verlautbaren ließ, es sei bei einem Gefecht in der Nähe des belgischen Ortes Langemarck nördlich von Ypern spontan von deutschen Soldaten angestimmt worden. Die OHL kommentierte die Ereignisse vom 10. November 1914 am folgenden Tag mit einem – offensichtlich propagandistisch formulierten – folgenreichen Bericht, der von fast allen deutschen Zeitungen auf der ersten Seite abgedruckt wurde:

„Westlich Langemarck brachen junge Regimenter unter dem Gesange ‚Deutschland, Deutschland über alles‘ gegen die erste Linie der feindlichen Stellungen vor und nahmen sie. Etwa 2000 Mann französischer Linieninfanterie wurden gefangen genommen und sechs Maschinengewehre erbeutet.“

Bericht der OHL, 11. November 1914

Dieser Bericht der OHL wurde von großen Teilen der deutschen Öffentlichkeit unkritisch aufgenommen und löste die Entstehung des sogenannten Mythos von Langemarck über den heldenhaften Opfergang junger Soldaten aus. Erst am 10. August 1922,[2] in der Weimarer Republik, wurde das Deutschlandlied mit allen drei Strophen auf Veranlassung des sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands bestimmt.

Kurz nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg entstand zusätzlich noch eine „vierte Strophe“, die aber niemals Bestandteil der Nationalhymne war. Sie fand unter anderem Aufnahme in der Weltkriegs-Liedersammlung (1926), im Liederbuch der Deutschen Kriegsmarine (1927) und im Schlesier-Liederbuch (1936). Dort wird als Verfasser Albert Matthäi genannt. Matthäi schrieb diese Strophe unter dem Eindruck der Versailler Friedensverträge, die für Deutschland harte Sanktionen wie Gebietsabtretungen und hohe Reparationszahlungen mit sich brachten. Sie wurde bis in die 1930er Jahre in Frontkämpferverbänden wie dem „Stahlhelm“ und unter Deutschnationalen gesungen.

Zur Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde nur die erste Strophe gesungen, auf die danach stets das Horst-Wessel-Lied folgte.

Nach 1945 kam es zu Diskussionen über die weitere Verwendung des Liedes, bis 1952 ein offizieller Briefwechsel zwischen Bundespräsident Theodor Heuss (FDP), der sich zunächst für eine neue deutsche Nationalhymne eingesetzt hatte,[3] und Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) dahingehend entschied, dass Das Lied der Deutschen insgesamt die Nationalhymne blieb, zu offiziellen Anlässen jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden sollte. Nach der Wiedervereinigung wurde im Jahr 1991 nach einem weiteren Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) und Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die dritte Strophe zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.

  1. Gott erhalte Franz den Kaiser ⋆ Volksliederarchiv (10.000 Lieder). 12. Februar 1797, abgerufen am 20. März 2022.
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