Deutsche Teilung

Flaggen der beiden deutschen Staaten 1959–1990
Die Berliner Mauer war das Symbol der Teilung Deutschlands.

Als deutsche Teilung oder Teilung Deutschlands (auch Spaltung Deutschlands genannt) wird die Existenz zweier deutscher Staaten auf dem Gebiet Deutschlands im Zeitraum von 7. Oktober 1949, als die Deutsche Demokratische Republik gegründet wurde, bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 bezeichnet. Sie war ein Ergebnis des Zweiten Weltkriegs sowie des anschließenden Kalten Krieges zwischen den einstigen Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition.

Zu dieser Teilung gehört auch die im Potsdamer Abkommen von 1945 vereinbarte Abtrennung der Ostgebiete des Deutschen Reiches. Das nördliche Ostpreußen wurde sowjetisch. Die Volksrepublik Polen wurde für ihre Westverschiebung einseitig mit deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze entschädigt, die etwa ein Viertel des deutschen Territoriums von 1937 ausgemacht hatten. Mit dieser Westverschiebung musste die VR Polen auf ihre Territorien östlich der Curzon-Linie verzichten, die nun den Sowjetrepubliken Ukraine und Weißrussland eingegliedert wurden. Damit verlor sie das Gebiet wieder, das bis 1795 zu Polen-Litauen gehört hatte und das die Zweite Polnische Republik zum Teil in den 1920er Jahren von Russland zurückerobert hatte.

Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands kam es schließlich zur völkerrechtlichen Zession der Ostgebiete zum 3. Oktober 1990.[1]

In einem größeren Zusammenhang gehört die deutsche Teilung zum Komplex der zwischen 1806 und 1990 bestehenden deutschen Frage.

  1. Joachim Bentzien, Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 68 f.; Michael Kirn, Der deutsche Staat in Europa. Aufgaben und Ziele des vereinigten Deutschland, Verlag Urachhaus, Stuttgart 1991, S. 211.

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