Deutscher Kaiser

Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und in Personalunion stets auch König von Preußen. Das Amt und der Titel wurden als Fortführung des 1806 erloschenen römisch-deutschen Kaisertums verstanden, hatten faktisch aber keine politischen Gemeinsamkeiten mit der monarchischen Herrschaft des Heiligen Römischen Reiches. Verfassungsrechtlich wurde das Kaisertum durch die Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 sowie daraufhin der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16. April 1871 begründet. Die symbolisch-zeremonielle Weihe erfolgte am 18. Januar 1871 durch eine Proklamation deutscher Fürsten und des Militärs im Spiegelsaal von Schloss Versailles bei Paris. Die ältere Bezeichnung für den Funktionsträger in der Verfassung des Norddeutschen Bundes lautete „Präsidium des Bundes“ oder „Bundespräsidium“. Die Verfassungsnorm behielt diese ältere Bezeichnung bei, die in der Praxis jedoch völlig hinter dem Kaisertitel zurücktrat.

Wilhelm I. auf dem Wandmosaik der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin, hinter ihm steht rechts sein Nachfolger Friedrich III. Ganz rechts im Vordergrund sind Wilhelm II. und dessen Gemahlin Auguste Victoria positioniert

Der Deutsche Kaiser war kein Alleinherrscher, auch wenn ein Amtsträger wie Wilhelm II. sich dies gern als „Persönliches Regiment“ vorstellte. Mit Blick auf die deutsche Regierung hatte der Kaiser seine Rolle im Rahmen der konstitutionellen Monarchie. Er ernannte den Bundeskanzler bzw. den Reichskanzler, den einzigen verantwortlichen Minister, die Exekutive. Allerdings wurden alle Amtshandlungen des Kaisers erst wirksam, nachdem der Kanzler sie gegengezeichnet hat. In der Zeit des deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger, die der Hohenzollern-Dynastie entstammten: Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II.

Angesichts der drohenden Niederlage im Ersten Weltkrieg kam es im Herbst 1918 zu den Oktoberreformen. Sie sahen eine formell abgesicherte Parlamentarisierung des Regierungssystems vor: Der Reichskanzler war von da an nicht mehr dem Deutschen Kaiser, sondern dem Reichstag verantwortlich. Dennoch machte US-Präsident Woodrow Wilson einen Thronverzicht Wilhelms II. indirekt zur Vorbedingung für die Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen. Um günstigere Friedensbedingungen zu erwirken und einer Radikalisierung der inzwischen ausgebrochenen Novemberrevolution vorzubeugen, verkündete Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918 eigenmächtig die Abdankung des Kaisers und des Kronprinzen Wilhelm. Am folgenden Tag ging Wilhelm II. ins Exil in die Niederlande, formell verzichtete er erst am 28. November 1918 auf seine Titel und Rechte.


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