Doppelherrschaft

Die Doppelherrschaft (auch Biarchie oder Diarchie, veraltet Dyarchie) ist eine Form der Herrschaft. Sie liegt vor, wenn eine Institution bzw. Organisation zwei gleichberechtigte Führungspersönlichkeiten hat, die ebenbürtig häufig unterschiedliche, je nach Stärken und Kontext, aber komplementäre Verantwortungsbereiche wahrnehmen.[1] Die Doppelherrschaft ist die Verflechtung zweier miteinander verbundener, voneinander abhängiger, aber auch institutionell einander widerstrebender Gewalten.

  1. In Organisationen kümmert sich beispielsweise einer im Außenverhältnis um Kundengewinnung, Marketing, Finanzierung, der andere um die inneren Prozesse der Organisation bzw. in Familiensystemen: Vgl. z. B. Jürgen Kunz: Die Verhaltensökologie der Couvade. Perinatale Tabus und Einschränkungen für werdende Väter an der Schnittstelle von Biologie und Kultur. Trier 2003, S. 90: „Frauen beteiligen sich an der gemeinsamen Netzjagd. Während der Mann das Netz trägt und es aufbaut, verankert es die Frau im Boden, so dass kein Tier unter dem Netz durchschlüpfen kann. Der Mann treibt die Tiere bei der Jagd in Richtung Netz, an dem die Frau wartet, um das Tier zu töten. Die Ehepartner sind weitgehende gleichberechtigt und müssen perfekt kooperieren, um erfolgreich zu sein. Sie sind ständig in Kontakt miteinander. Hewlett argumentiert nun, dass häufige Interaktion und regelmäßiges Geben und Nehmen die Voraussetzungen für einen hohen Grad an reziprokem Altruismus seien. Diese Reziprozität führe dazu, dass sich die Partner ‚blind‘ verstünden.“

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