E-Partizipation

E-Government

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E-Administration
für Exekutive, Legislative, Judikative, Verwaltung und Bürger, Einwohner, Organi­sationen, Unternehmen
(e-service public) ein­schliesslich:

Elektronische Stimmabgabe

ICT-Systeme

E-Partizipation umfasst alle internetgestützten Verfahren, die eine Beteiligung von Bürgern am politischen Willensbildungsprozess ermöglichen. Es handelt sich um ein indirektdemokratisches Element der E-Democracy. Als Weiterentwicklung von klassischen Beteiligungsverfahren eröffnet E-Partizipation die Möglichkeit, dass sehr viele Teilnehmer sehr fokussierte Ergebnisse erarbeiten können. Genauso wie bei veranstaltungsorientierten Formaten entscheidet die Auswahl und Konzeption der gemeinsamen Arbeitsabläufe (collaborative workflows) über den Erfolg des Verfahrens.

Nötig wurde der Begriff der E-Partizipation, um eine Abgrenzung zum Begriff des E-Governments zu treffen. E-Government umfasst die Optimierung und Modernisierung von Verwaltungsprozessen durch Informations- und Kommunikationstechnologie – die Angebote öffentlicher Dienstleistungen werden online zugänglich gemacht. E-Government sieht den Bürger als Kunden von Regierungsdienstleistungen. Im Gegensatz dazu betont E-Partizipation die Rolle des Bürgers als mündigen Partner bei der politischen Willensbildung, als beratende Grundlage der Entscheidungsfindung der zuständigen Gremien.[1]

  1. KAISER, Robert (2001): Bürger und Staat im virtuellen Raum – E-Government in deutscher und internationaler Perspektive. In: Siedschlag et al. (2001: 57-68)

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