Ehevertrag

Ehevertrag aus der k.k. Monarchie Österreich-Ungarn (19. Jahrhundert) zwischen Martin Mager (Kennelbach) und Maria Hinteregger (Wolfurt) mit einer 50 Heller Stempelmarke (eingetragen bei Gericht)

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.

In Eheverträgen werden häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.


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