Ehre

Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit oder „verdienter Achtungsanspruch“.[1] Ehre kann einer Person als Mitglied eines Kollektivs oder Standes zuerkannt werden (etwa Ehre eines unbescholtenen Bürgers, eines guten Handwerkers oder eines Adeligen), sie kann aber auch jemandem (etwa durch die Nobilitierung oder Verleihung eines Verdienstordens) von einem dazu Berechtigten zugesprochen werden. Gegenüber einer Person, der man sich hinsichtlich des Ranges oder der Würde unterlegen fühlt, ist ehrerbietiges Verhalten angebracht. Eine Person zu ehren bedeutet, ihr eine neue Ehre zuzuerkennen. Ehre (etwa die Kaufmannsehre) ist auch als ein sozialer Zwang unter freien Bürgern zu begreifen. Sie wird als Bestandteil der eigenen Persönlichkeit verstanden und muss erhalten und verteidigt werden. Eine freie Person muss nicht gezwungen werden, sie zwingt sich selbst.[2]

  1. Thomas Fischer: Fischer im Recht – Beleidigung: Ehre, Würde und Integration. In: Zeit Online. 21. April 2015, abgerufen am 2. Juni 2020.
  2. Ricarda Huch: Im alten Reich: Lebensbilder deutscher Städte. Berlin 1967, ISBN 3-548-37008-X, S. 84–85 (über das Wappen von Münster mit dem Spruch Ehr is Dwang gnog „Ehre ist Zwng genug“).

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