Einheitsstaat

Karte der Einheitsstaaten

Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Gebräuchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat.[1] Als besondere Ausprägung des Einheitsstaats wird teilweise der dezentrale Einheitsstaat (auch dezentralisierter Einheitsstaat) genannt, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Départements verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden.

Einheitsstaaten werden durch Einteilung in Verwaltungseinheiten, gegebenenfalls auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften gegliedert, nicht aber in eigenstaatliche Gliedstaaten wie im Bundesstaat.[2]

Das Streben nach einem Einheitsstaat wird als Unitarismus bezeichnet, das Streben nach einer bundesstaatlichen Ordnung demgegenüber als Föderalismus.

  1. Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Auflage. Dietz, Bonn 2006 (online im Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung, archiviert im Internet Archive).
  2. Einheitsstaat (Memento vom 17. Januar 2012 im Internet Archive) auf wissen.de, abgerufen am 16. September 2011.

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