Einkammersystem

  • Staaten mit Einkammersystem
  • Staaten mit Einkammersystem und Beratungsorgan
  • Staaten mit Zweikammersystem
  • Staaten ohne separate Legislative
  • Keine Daten verfügbar
  • In einem Einkammersystem (auch Unikameralismus) hat das Parlament nur eine Kammer (Einkammerparlament). Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden – d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert – vermieden werden.

    Das Gegenstück dazu ist das Zwei- oder das sehr seltene Dreikammersystem.


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