Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1999 und dem österreichischen Eisenbahngesetz 1957 (EisbG 1957).

Die entsprechende Bezeichnung im europäischen Eisenbahnrecht (wie zum Beispiel in der Richtlinie 2012/34/EU) lautet Infrastrukturbetreiber, im Schweizer Eisenbahnrecht Infrastrukturbetreiberin.

Gemäß § 2 AEG sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahn­verkehrs­leistungen erbringen (Eisenbahn­verkehrs­unternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahn­infrastruktur­unternehmen).

Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen. Betreiber der Schienenwege ist jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.


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