Enklave

C ist eine Enklave umschlossen von A und eine Exklave von B.

Eine Enklave (von französisch enclaver ‚umschließen‘) ist ein vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebietes (Büsingen am Hochrhein) oder ein eingeschlossener fremder Staat (Lesotho, San Marino oder Vatikanstadt).

In übertragener Bedeutung spricht man auch von Enklaven, wenn sich in einem sonstigen geografischen Gebiet ein Einsprengsel eines anderen Gebietes befindet, etwa bei Verbreitungsgebieten von Tier- oder Pflanzenarten (zum Beispiel eine Nadelwaldenklave in einem großen Laubwald), Siedlungs- oder Sprachinseln, verschiedenen Konfessionsgebieten usw.


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