Erfurter Unionsverfassung

Der Weg zur Erfurter Unionsverfassung, vom Dreikönigsbündnis (Mai 1849) bis zum Unionsparlament. Mit Annahme durch das Parlament ist die Verfassung zwar in Kraft getreten, doch der preußische König setzte keine Unionsorgane ein.

Auf der Grundlage der Erfurter Unionsverfassung (ursprünglich: Reichsverfassung) sollte 1849/50 ein deutscher Bundesstaat entstehen. Der Verfassungsentwurf vom 28. Mai 1849 basierte auf der Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849. Träger des Projekts einer Erfurter Union war das Königreich Preußen. Es wollte zwar einen kleindeutschen Staat führen, aber auf Grundlage einer Verfassung, die konservativer als das Frankfurter Vorbild war.

Der Verfassungsentwurf vom 28. Mai 1849 wurde am 26. Februar 1850 durch eine Additionalakte geändert, der sie an die aktuellen Geschehnisse anpasste. Dazu gehörte auch der Namenswechsel des Bundesstaates von Reich zu Union. Das Erfurter Unionsparlament vom März und April 1850 beriet über die Verfassung, nahm den Entwurf aber als Ganzen an.

Damit war aus Sicht der liberalen Parlamentsmehrheit die Union gegründet; die von den Regierungen und Konservativen geforderten Änderungen hätten nachträglich nach den Regeln der Verfassung beschlossen werden müssen. Die Mehrheit gab am 29. April, in der letzten Sitzung, den Regierungen liberale und einheitsstaatliche Änderungsvorschläge mit, die sie nach freiem Belieben berücksichtigen durften. Trotz des übergroßen Entgegenkommens der Liberalen verfolgte der preußische König Friedrich Wilhelm IV. das Unionsprojekt nicht mehr konsequent weiter. Spätestens nach der Herbstkrise 1850 endete das Projekt und damit die vorläufige Gültigkeit der Unionsverfassung.


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