Etatrecht

Etatrecht oder Budgetrecht nennt man das Recht gewählter Mandatsträger einer Gebietskörperschaft, über den Haushaltsplan dieser Gebietskörperschaft zu entscheiden. Das Etatrecht wird auch „Königsrecht des Parlaments“ genannt.[1] Es ist Teil des Haushaltsrechts.

  1. http://www.landtagswahl-bw.de/etatrecht.html

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