Evangelische Kirche der Union

Die Evangelische Kirche der Union (EKU) war ein von 1953 bis 2003 bestehender Bund evangelischer Landeskirchen, der aus der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union (EKdapU) hervorgegangen war. Die EKU verstand sich zudem als eine selbständige Kirche. Deshalb war die EKU als ganze ebenso wie die einzelnen, in ihr zusammengeschlossenen Landeskirchen Mitgliedskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Die sieben Gliedkirchen der EKU waren die Evangelische Landeskirche Anhalts (ab 1960), die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen. Am 1. Juli 2003 wurde die EKU mit der Arnoldshainer Konferenz zur Union Evangelischer Kirchen (UEK) vereinigt.


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