Fachaufsicht

Die Fachaufsicht ist in Deutschland die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln.[1]

  1. Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich. In: olev.de. Bundesministerium des Innern, 2. Mai 2008, abgerufen am 18. Januar 2019.

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