Fahndung

Unter einer Fahndung versteht man die planmäßige, allgemeine oder gezielte Suche nach Personen oder Sachen im Rahmen der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Strafvollstreckung und zur Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen.[1] Ziel der Maßnahme sind fahndungsrelevante Feststellungen jeglicher Art, insbesondere aber über Täter, den Tathergang (Modus Operandi), Bewaffnung, Fluchtfahrzeug und -weg, Zeugen sowie Beweismittel. Darüber hinaus dient die Fahndung zur Verdachtsgewinnung.[2] Die Eingriffsermächtigungen ergeben sich – je nach Ziel und Zweck der Maßnahme – aus den Bundes- oder Landesgesetzen. Die polizeilichen Grundsätze der Fahndung sind in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 384.1: Fahndung (VS-NfD) beschrieben und werden durch die PDV 384.2: Polizeiliche Beobachtung (VS-NfD) und andere einzelne Polizeidienstvorschriften ergänzt.

Im Allgemeinen wird zwischen nationalen und internationalen Fahndungen sowie verschiedener Fahndungsarten- und maßnahmen unterschieden. Die Fahndung ist eine wesentliche Maßnahme zur Aufgabenerfüllung der Polizei.

  1. Möllers (Hrsg.), Wörterbuch der Polizei, München 2001, S. 541
  2. BKA - Was bedeutet Fahndung? - Was bedeutet eigentlich Fahndung? Abgerufen am 29. Januar 2024.

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