Femizid

Kreuze in Lomas del Poleo Planta Alta (Ciudad Juárez, Mexiko) an dem Ort, an dem 1996 acht Leichen von Frauen gefunden wurden, die Opfer eines Femizids wurden

Als Femizid bezeichnet man die Tötung von Frauen oder Mädchen als extreme Form geschlechtsbezogener Gewalt, die im Kontext patriarchaler Geschlechterdifferenzen verübt wird.[1] Der von Feministinnen geprägte Begriff fand ab den 1990er Jahren zunächst in den USA Verbreitung. Mehrere wissenschaftliche Disziplinen, darunter die Soziologie, die Epidemiologie und die öffentliche Gesundheitspflege, entwickelten Ansätze, um Tötungsdelikte an Frauen im Hinblick auf Kontexte, Täterprofile, Risiko- und Schutzfaktoren zu analysieren. Die einzelnen Disziplinen entwickelten jeweils eigene Definitionen für das Vorliegen eines Femizids. Im deutschen Recht ist Femizid kein eigener Straftatbestand, sondern wird als Mord oder Totschlag subsumiert.[2]

Man unterscheidet Femizide nach Tötung durch einen Intimpartner (Intim-Femizide), Mord im Namen einer „Ehre“, Mitgift-bezogenem und nicht-intimem Femizid. Weltweit wurden im Jahr 2017 zwar fünfmal soviele Männer ermordet wie Frauen, jedoch waren bei den Morden durch einen Intimpartner oder die Familie fast zwei Drittel der Opfer Frauen. Im Jahr 2017 fielen weltweit 1,3 von 100.000 Frauen in der Bevölkerung einem intimen oder familiären Femizid zum Opfer.

Ab den 2000er Jahren verwendeten lateinamerikanische Aktivisten und Feministinnen das Konzept in abgewandelter Form („Feminicidio“), um die Gewalt gegen Frauen in Lateinamerika anzuprangern. Sie fassten den Feminicidio als Staatsversagen auf. Ab 2009 griffen die Vereinten Nationen das Konzept auf, da – wie die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen Rashida Manjoo konstatierte – die Gewalt gegen Frauen alarmierende Ausmaße erreicht hatte. Im Jahr 2015 etablierte Manjoos Nachfolgerin Dubravka Šimonović die Femicide Watch. Sie rief alle Länder auf, regelmäßig zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November statistische Berichte zum Femizid und zu dessen Strafverfolgung vorzulegen.

  1. Christina Clemm: Gegen Frauenhass. Hanser Berlin, Berlin 2023, ISBN 978-3-446-27731-1, S. 48.
  2. Natascha Holstein: Femizid als Straftatbestand? In: sueddeutsche.de. 17. Oktober 2019, abgerufen am 5. August 2021.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search