Flugsicherung

Die Flugsicherung dient der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs (§ 27 c deutsches LuftVG). International ist die Flugsicherung verschieden organisiert, insbesondere die Kooperation ziviler und militärischer Dienststellen. Die Gliederung und Kontrolle des Luftraums kann einerseits regional erfolgen, andererseits nach Flughöhe.


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