Fraktionsgemeinschaft

Als Fraktionsgemeinschaft bezeichnet man die Organisationsform einer Fraktion im Parlament, bei der die Abgeordneten voneinander unabhängiger Parteien sich in einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen. Der Zweck einer solchen parteiübergreifenden Fraktion ist die gemeinsame Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele.


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