Frankfurter Reformakte

Der Deutsche Bund von 1815 hatte nur ein Organ, den Bundestag als Vertretung der Regierungen der Mitgliedsstaaten.

Die Frankfurter Reformakte war das Dokument, das dem Frankfurter Fürstentag am 1. September 1863 vorlag. Darin hatte Österreich beschrieben, wie der Deutsche Bund reformiert werden sollte. Die Reformakte stellt den letzten großen Reformvorschlag dar: Sie scheiterte am Widerstand Preußens, aber auch der übrigen Staaten, die ohne Preußen eine Vorherrschaft Österreichs fürchteten.

Die Vorschläge der Reformakte hätten den Deutschen Bund mehr in Richtung eines Bundesstaates bewegt. Das bislang einzige Organ, der Bundestag, wäre in eine Regierung (Bundesdirektorium) und mehrere Vertretungsorgane aufgeteilt worden. Hinzu wäre ein Bundesgericht gekommen. Vor allem sollte der Bundeszweck erweitert werden, nach Außenpolitik und Sicherheit um die Wohlfahrt des deutschen Volks und die Vereinheitlichung des Rechts.


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