Galeerenstrafe

Galeerensträflinge auf Ruderbänken im Museu Marítim de Barcelona

Die Galeerenstrafe war eine im Mittelmeerraum vom ausgehenden 15. bis ins 20. Jahrhundert hinein verhängte Strafe für diverse schwere Vergehen wie Hochverrat oder Mord. Auch Angehörige von Glaubensgemeinschaften wie den Schweizer Täufern (Mennoniten) oder den französischen Hugenotten (Kamisarden) wurden auf diese Weise bestraft.

Die Verurteilten mussten, im Inneren der Galeere angekettet auf Bänken sitzend, die Ruder der Schiffe bedienen. Die Galeerenstrafe wurde typischerweise alternativ zur Todesstrafe verhängt. Aber auch als zeitlich beschränkte Strafe kam sie für viele einem Todesurteil gleich.

Die Zahl der verhängten Urteile richtete sich nach dem Bedarf der Seemächte wie Genua oder Venedig, die die Verurteilten den jeweiligen Landesfürsten (auch aus Deutschland) abkauften.

Auch als es keine Galeeren mehr gab, blieb der Begriff als Synonym für die Zwangsarbeit in bestimmten Strafanstalten – den sogenannten Bagni – erhalten, die sich aus den Galeerengefängnissen entwickelt hatten.

Im heutigen französischen und vor allem italienischen Sprachgebrauch ist der Ausdruck französisch (aller) en galère resp. italienisch (andare) in galera, jeweils deutsch auf die Galeere (gehen), immer noch eine gängige Floskel für ‚ins Gefängnis (gehen)‘ oder ‚eine schwere Strafe absitzen müssen‘.


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