Gegenstand

Gegenstand ist ein mehrdeutiger Ausdruck, der als Fachbegriff unter anderem in der Erkenntnistheorie, Rechtswissenschaft oder Bildenden Kunst mit unterschiedlichem Begriffsinhalt einschlägig ist. Gegenstände und Begriffe werden oft in Bezug aufeinander bestimmt: Ein Begriff ist eine Denkeinheit, „die aus einer Menge von Gegenständen unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gewonnen wird“.[1] Ein Gegenstand ist[2] ein „beliebiger Ausschnitt aus der wahrnehmbaren oder vorstellbaren Welt“.[3] Gegenstände sind konkrete Dinge, mit denen wir zu tun haben und über die wir sprechen wollen. Im weiteren Sinne fassen wir unter Gegenstand auch abstrakte Sachverhalte, wie beispielsweise eine Investition oder auch Vorgänge, wie z. B. ein Messinstrument kalibrieren, zusammen.[4]

Der Gegenstand ist als realer Gegenstand das, was Sinnesreize auslösen kann, als wahrgenommener Gegenstand das, was in der Wahrnehmung als Erscheinung auftritt erscheint oder als Gegenstand der Vorstellung das, was in Denkprozessen vorgestellt wird oder das Ziel von Absichten oder Handlungen ist. Das Erkennen eines Gegenstandes gilt als Ausgangsbedingung für einen weiteren Erkenntnis­gewinn, für den Gebrauch des Gegenstandes oder für die Kommunikation über diesen Gegenstand.

Unter den Begriff des Gegenstands kann daher vieles fallen; manche meinen, damit kann man „alles meinen, wovon überhaupt die Rede ist“.[5]

  1. DIN 2342, Teil 1, 1992
  2. DIN 2342, Teil 1, 1992
  3. Verlag Langenscheidt (Hrsg.), Lebende Sprachen, Bände 33–34, 1988, S. 2
  4. Rat für deutschsprachige Terminologie (Hrsg.), Terminologisches Basiswissen für Fachleute, 2013, S. 4
  5. Erich Heintel/Arno Anzenbacher: Gegenstand, I. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 3, 1974, S. 129.

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