Gegenzeichnung

Utensilien des Reichspräsidenten Friedrich Ebert, Gedenkstätte in Heidelberg (links eine Unterschriftenmappe)

Eine Gegenzeichnung (französisch contreseing, englisch countersignature, veraltet auch Kontrasignatur) bedeutet, dass ein Schriftstück (Aktenvermerk, Brief, Geschäftsbrief, Vertrag), eine Anordnung oder ein Verwaltungsakt von mindestens zwei Personen unterzeichnet werden muss. Diese ist in der Verwaltung, ob staatlich (öffentliche Verwaltung) oder privatwirtschaftlich, bei wichtigen Dokumenten oft anzutreffen.

Der Begriff wird in den Rechts- und Staatswissenschaften als Fachausdruck gebraucht, wo er eine bestimmte Form der Gegenzeichnung beschreibt: Die Handlungen eines Staatsoberhauptes müssen auch von einem Minister unterschrieben werden, damit sie rechtswirksam werden. Ohne Unterschrift des Ministers kann das Staatsoberhaupt nichts anordnen, sofern das Recht dies für eine bestimmte Gruppe von Handlungen vorsieht.

In anderen Zusammenhängen der öffentlichen Verwaltung und in Unternehmen ist die Gegenzeichnung der äußere Ausdruck des Vier-Augen-Prinzips und der Funktionstrennung.

Der Artikel beschäftigt sich im Folgenden ausschließlich mit der Gegenzeichnung im staatsrechtlichen Sinn.


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