Geheimrat

Der Geheime Rat, zeitgenössisch und lokal unterschiedlich auch Geheimder Rath oder Geheimbter Rath, später verkürzt zu Geheimderat oder Geheimrat, war in den Territorialstaaten des Heiligen Römischen Reichs ein Beraterkollegium, das den jeweiligen Landesfürsten in der Ausübung seiner Herrschaft unterstützte. Den Vorsitz des relativ kleinen, manchmal auch „Geheimer Staatsrat“ genannten Gremiums führte meist der Landesherr persönlich, der am Ende alleine entschied.

Die Mitglieder des Geheimen Ratskollegiums führten Titel wie Wirklicher Geheimer Rat oder Geheimrat. Im 19. Jahrhundert verlor die Bezeichnung an Exklusivität. Sie wurde nun zu einem nichtakademischen Titel höherer und höchster Beamter, wie bspw. „Erster Wirklicher Geheimrat“, „Wirklicher Geheimrat und Ministerialdirektor“, „Geheimer Regierungsrat“ oder „Geheimer Rechnungsrat“.

Entsprechend ist der Geheimratstitel ein früher Vorläufer der bundesdeutschen Amtsbezeichnungen Ministerialdirektor, Ministerialrat und Regierungsrat (vgl. Rat (Amtsbezeichnung)).[1][2] Zudem ist er verwandt mit dem österreichischen Hofrat.

  1. Hof-Rang-Reglement vom 7. Mai 1871. In: Rudolf von Stillfried-Alcántara: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 33–42.; Digitalisat. zeno.org
  2. Hof-Rang-Reglement vom 7. Mai 1871. In: Rudolf von Stillfried-Alcántara: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 42–47; Digitalisat. zeno.org

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