Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
Commonwealth Realms: In den unabhängigen Ländern des Commonwealth of Nations, in denen der britische Monarch (Stand: 2022) Staatsoberhaupt ist, wird sein direkter Vertreter als Generalgouverneur bezeichnet. Faktisch aber hat er selbst auf die Auswahl seines Vertreters keinen Einfluss mehr. Der Generalgouverneur wird ihm von den jeweiligen Regierungen vorgeschlagen und dann vom Monarchen nur noch formal bestätigt. In fast allen Commonwealth-Staaten muss es inzwischen ein Einheimischer sein. Der Generalgouverneur nimmt dann an seiner Stelle bzw. in seinem Namen die von den jeweiligen Rechtsordnungen vorgesehenen zeremoniellen und verfassungsrechtlichen Funktionen wahr.
Portugal: Oberster Vertreter des portugiesischen Königs in der Zeit der Entdeckungen und danach in der Kolonialzeit (bis 1999, Macau) vor allem in Asien (Sitz: Goa, Indien) des sogenannten „Estado da India“ sowie als Oberster Vertreter des Königs in Portugiesisch-Amerika bzw. Brasilien. In beiden Fällen wechselten die Generalgouverneure sich mit Vizekönigen ab. Im Falle Portugals war die Einsetzung von zwei Generalgouverneuren der Beweis der Macht Portugals, dass es, als eine der kleinsten Kolonialmächte der Welt, immerhin für zwei riesige Gebiete Generalgouverneure stellen konnte.
Preußen: im Zustand der drohenden Kriegsgefahr oder im Kriegszustand ernannt, hatte er die Leitung der gesamten militärischen und politischen Verwaltung einer vom Feind bedrohten Provinz inne, wie auch die eines eroberten feindlichen Territoriums.