Geschoss

Geschoss & Kartusche, deutsches 80-cm-Eisenbahngeschütz Schwerer Gustav

Ein Geschoss (in Österreich Geschoß[1]) ist Sammelbezeichnung für alle Arten von Wurfkörpern, mit denen geschossen werden kann, im engeren Sinne waffentechnische Bezeichnung für einen festen Körper, der von einer Fernwaffe verschossen wird und sich auf einer ballistischen Geschossbahn ohne Eigenenergie oder Steuerung fortbewegt.

Die Bundeswehr definiert Geschoss als einen Wirkungsträger, der aus einer Rohrwaffe verschossen wird und seine Beschleunigung durch eine von außen wirkende Kraft erhält.[2] Demgegenüber ist eine Granate ein Wirkungsträger, der mit der Hand geworfen oder mittels einer Vorrichtung oder Waffe, jedoch nicht aus dieser, verschossen wird.[3]

  1. Österreichisches Wörterbuch, 43. aktualisierte Auflage (2018), S. 285.
  2. Bundesministerium der Verteidigung, Streitkräfteunterstützungskommando (Hrsg.): Zentrale Dienstvorschrift 30/41. Bonn 1999, S. 128.
  3. Bundesministerium der Verteidigung, Streitkräfteunterstützungskommando (Hrsg.): Zentrale Dienstvorschrift 30/41. Bonn 1999, S. 132.

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