Das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat (französisch Loi relative à la séparation des Eglises et de l’Etat) führte im Jahr 1905 den Laizismus in Frankreich ein.
Es gilt nicht in den während der Verabschiedung des Gesetzes deutschen Gebieten in Elsass-Lothringen (Alsace-Moselle), ebenso wenig in den Überseegebieten Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Mayotte, Saint-Pierre-et-Miquelon und Wallis und Futuna.[1]
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