Gogericht

Rekonstruiertes Gogericht auf dem Desum, im Lerigau südlich der Gemeinde Emstek

Gogericht (auch Gohgericht oder Gowgericht) ist die Thingversammlung im vorkarolingischen Sachsen. Nachdem der Frankenkönig Karl der Große die Sachsen unterworfen hatte, setzte er innerhalb der vorhandenen Gaue Grafen als seine Stellvertreter ein. Dort übten sie unter anderem die hohe Gerichtsbarkeit aus. In diesem Fall spricht man von Gaugericht oder besser „Grafengericht“. Auf administrativer Ebene richteten die Franken unabhängig von den Gaugrenzen die sogenannten Goe ein, Bezirke, in denen die niedere Gerichtsbarkeit bei einem Gogericht lag. Während die Grafengerichte immer mehr an Bedeutung verloren, setzten sich die Gogerichte bis zum Beginn der Neuzeit als die wichtigsten Gerichte durch. Die Ähnlichkeit der Wörter „Gau“ und „Go“ führte immer wieder zur Verwechslung der Begriffe.

Für den nordelbischen Teil des sächsischen Siedlungsgebiets ist demgegenüber das Goding durchaus mit dem Gericht der jeweiligen Gaue zu identifizieren. Das niedersächsische bzw. westfälische Goding entsprach demnach etwa dem nordelbischen Lotding-Gericht. Das Wort godinc bezeichnete somit im sächsischen Gebiet nördlich und südlich der Elbe Gerichte verschiedenen Ranges.


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