Grenzschutz

Hoheitszeichen der Bundespolizei seit 2005
Kontrollstelle der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen (bei der Eröffnung)
Bundespolizeihubschrauber, Typ AS 332 L1 „Super Puma“

Grenzschutz bezeichnet in Deutschland den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes. Der Grenzschutz ist Aufgabe der Bundespolizei, soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften (Landespolizei) wahrnimmt.[1] Durch ein Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg werden beispielsweise die grenzpolizeilichen Aufgaben im Hamburger Hafen seit 1953 von der dortigen Wasserschutzpolizei wahrgenommen.[2]

Bei Grenzkontrollen werden sowohl Personen als auch die von ihnen mitgeführten Sachen kontrolliert.

Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Waren und die Sicherung der Zollgrenze ist dagegen Gegenstand der zollamtlichen Überwachung (Grenzaufsicht).[3]

Die Länge der deutschen Grenze beträgt insgesamt 3876 Kilometer.[4]

  1. Kurzinformation: Der Grenzschutz als Aufgabe der Bundespolizei. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 30. August 2022.
  2. Grenzpolizeiliche Angelegenheiten. Polizei Hamburg, abgerufen am 14. Oktober 2023.
  3. Jan-Hendrik Krumme: Grenzaufsicht. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 18. Oktober 2023.
  4. Gemeinsame Grenzen Deutschlands mit den Anliegerstaaten. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 18. Oktober 2023.

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