Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist gemäß § 84 Abs. 1 HGB ein Absatzhelfer, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er erhält für seine Vermittlungstätigkeit eine Provision. Handelsvertreter kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein. Ein Handelsvertreter muss selber kein Kaufmann sein. Handelsvertreter werden häufig auch als Agentur bezeichnet.


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