Hans Frank

Hans Frank (1939)

Hans Michael Frank (* 23. Mai 1900 in Karlsruhe; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher nationalsozialistischer Politiker. Er schloss sich der DAP, einer Vorläuferin der NSDAP, bereits 1919 an, fungierte als Adolf Hitlers Rechtsanwalt und war als Reichsrechtsführer höchster Jurist im „Dritten Reich“. Nach 1933 organisierte er die Gleichschaltung der Justiz in Bayern und später in ganz Deutschland. Er war Mitglied des Reichstags und Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Während des Zweiten Weltkrieges wurde Frank Generalgouverneur des nicht annektierten Restes des ehemaligen polnischen Staates. Er wurde von seinen Opfern auch „Schlächter von Polen“ genannt.[1] Sein Staatssekretär Josef Bühler vertrat Frank bei der Wannseekonferenz und forderte dort die Priorität der Deportation von Juden aus dem „Generalgouvernement“.

Hans Frank gehörte zu den 24 Angeklagten im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Er wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 durch den Strang hingerichtet.[2]

  1. Dieter Schenk, Hans Frank: Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur, Frankfurt am Main, 2006, S. 236: „Hans Frank, den die Opfer 'Schlächter von Polen' nannten“; Garry O’Connor, The Butcher of Poland: Hitler's Lawyer Hans Frank, The History Press, Stroud, 2013
  2. Sven Felix Kellerhoff: Zweiter Weltkrieg: Wo der "Schlächter von Polen" herrschte. In: DIE WELT. 3. August 2010 (welt.de [abgerufen am 17. August 2022]).

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