Haschisch

Ein Stück Haschisch („Piece“)
Haschisch

Haschisch (von arabisch حشيش, DMG ḥašīš ‚Gras‘) bezeichnet das Harz, das aus Pflanzenteilen der weiblichen Cannabispflanze (Indischer Hanf) gewonnen wird. Es stellt einen oft zu Platten oder Blöcken gepressten Extrakt dar. Verbreitete synonyme Bezeichnungen dafür sind auch Hasch oder Shit. Einzelne Stücke der gepressten Haschischplatten werden oft „Piece“ genannt (seltener Kanten oder Ecken).

Haschisch ist ein braunes Weichharz, das in Wasser unlöslich ist und auf Platinblech rückstandslos verbrennt. Das Harz löst sich in Ethanol, Ether, Chloroform, Benzol, Benzin, Aceton und Essigester unter Bildung einer goldgelben Farbe.[1]

Bei der Produktion von hochwertigem Haschisch finden hauptsächlich die Blütenstände der weiblichen Cannabispflanze Verwendung. Grund dafür ist, dass sie gegenüber den restlichen Pflanzenteilen wesentlich mehr Harzdrüsen mit Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, dem hauptsächlich rauschbewirkenden Bestandteil der Pflanze.

In Deutschland war der Besitz von Cannabisprodukten bis zum 31. März 2024 verboten. Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 bzw. 50 Gramm (zu Hause) durch das Cannabisgesetz erlaubt.[2]

Der Besitz – aber nicht der Konsum – von Cannabisprodukten wie Haschisch ist in Österreich verboten.

In der Schweiz ist der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt.[3]

Siehe auch Rechtliche Regelungen zu Cannabis nach Ländern.

  1. B. Fischer: Die Neueren Arzneimittel: Für Apotheker, Ärzte und Drogisten. 5. Ausgabe, Springer Verlag, Berlin 1893, ISBN 978-3-662-40852-0 (Reprint).
  2. Vera Wolfskämpf: Ab heute ist Cannabis für Erwachsene legal. In: tagesschau.de. Abgerufen am 7. April 2024.
  3. Leiturteil des Bundesgerichts - Cannabis: bis 10 Gramm Eigenkonsum keine Beschlagnahmung möglich. SRF, 24. Juli 2023, abgerufen am 25. Juli 2023.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search