Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland

Die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland war die 1948/49 nötig gewordene Suche nach einem Regierungssitz des westdeutschen Teilstaats. Der Begriff „Hauptstadt“ wurde bewusst vermieden und der vorläufige Charakter durch den Begriff „Regierungssitz“ unterstrichen; dennoch wurde das Problem meist als Hauptstadtfrage bezeichnet. Bei der Hauptstadt sollte es sich um ein Provisorium handeln, was in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland deutlich zum Ausdruck kam. Der deutsche Staatsrechtler und Politiker Adolf Süsterhenn (CDU) betonte später, dass von allen Parteien „mit Recht der fragmentarische, der provisorische Charakter dieses von uns zu schaffenden Gebildes mit unerhörter Schärfe und Deutlichkeit herausgestellt und betont“ worden sei.

Den offiziellen Titel Bundeshauptstadt trug Bonn erstmals im Bonn-Vertrag von 1970, welcher die Förderung Bonns aus dem Bundeshaushalt regelte.[1]

  1. Horst Ulrich (Red.): Hauptstadt, in: Berlin-Handbuch. Das Lexikon der Bundeshauptstadt. FAB-Verlag, Berlin 1992, ISBN 978-3-927551-27-5, S. 535–541, hier S. 539 f.; zum Bonn-Vertrag bzw. zur „Bonn-Vereinbarung“ von 1970 siehe Jens Krüger: Die Finanzierung der Bundeshauptstadt Bonn. De Gruyter, ISBN 978-3-11-915926-5, S. 135–153.

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