Als Hausgesetz, Hausordnung oder Hausvertrag bezeichnet man Regelungen, die sich Familien des Hochadels gaben (und in Liechtenstein noch heute geben), um familien- und vermögensrechtliche Fragen zu regeln. Der Grund dafür ist, dass in den meisten Monarchien das staatliche Recht den Hochadel berechtigte, seine Angelegenheiten autonom zu regeln.
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