Hochschulreife

Als Hochschulreife oder Universitätsreife wird die Berechtigung zu einem Studium an einer Hochschule bezeichnet.[1]

Diese kann zur Immatrikulation jeglicher Studien einer Hochschule oder bestimmter Studienrichtungen berechtigen.

  1. RIS - Universitätsgesetz 2002 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 03.08.2022. Abgerufen am 3. August 2022.

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