Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt

Nicht EU-Bürger, die sich illegal in EU-28 und EFTA aufhalten. Eurostat 2015

Unter illegaler Einwanderung (auch illegale Migration, irreguläre Migration oder undokumentierte Zuwanderung) wird die Einwanderung unter Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze des Ziellandes verstanden. Illegaler Aufenthalt bezeichnet den Aufenthalt in einem Staatsgebiet ohne legalen Aufenthaltsstatus. Die Einreise und der Aufenthalt ohne gültige Ausweisdokumente oder Aufenthaltstitel werden in den meisten Staaten mit Geld- oder Haftstrafen belegt und können zur Ausweisung führen. Administrative und politische Maßnahmen gegen illegale Migration reichen von Verschärfungen der Grenzkontrollen bis hin zu multilateralen Bemühungen, Schleusungskriminalität zu ahnden und/oder die Situation einzelner Herkunftsländer und -regionen zu verbessern. Flüchtlinge ohne gültiges Visum dürfen in Ländern, die der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beigetreten sind, bei illegaler Einwanderung nicht bestraft werden, sofern sie sich umgehend an die Behörden wenden und der Fluchtgrund im anschließenden Asylverfahren anerkannt wird. Während des Anerkennungsverfahrens gilt eine befristete Aufenthaltsgestattung.


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