Imperatives Mandat

Ein imperatives Mandat (lateinisch imperativus ‚befehlend, zwingend, bindend‘)[1] ist ein Mandat, bei dem ein Abgeordneter an Aufträge seiner Wähler gebunden ist.[1] Damit kann sowohl der Bindungszwang eines Delegierten an die ihn entsendenden Partei-Vereinsgliederungen als auch der eines Abgeordneten an den direkten Willen des wählenden Bürgers gemeint sein. Folgt der Mandatsträger nicht der Linie der ihn entsendenden Organisationsgliederung oder dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden.

  1. a b Das Fremdwörterbuch. In: Dieter Baer (Hrsg.): Duden. 7. Auflage. Band 5. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus, Mannheim 2001, ISBN 978-3-411-04057-5, S. 426 (1056 S., Eintrag „Imperativ“, „Imperatives Mandat“).

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