Impfschaden

Impfschaden ist ein Begriff aus dem Entschädigungsrecht, definiert als „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“. Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde. Dies war in Deutschland bis 2023 so im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt, und seither im §24 des neuen SGB XIV.


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