Investmentgesetz (Deutschland)

HINWEIS: Dieser Artikel stellt auf vergleichender Basis zum alten Recht das InvG dar. Zu diesem Zweck erfolgt dies aus der Perspektive zum 1. Januar 2004.
Basisdaten
Titel: Investmentgesetz
Abkürzung: InvG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsrecht, Kapitalmarktrecht
Fundstellennachweis: 7612-2
Erlassen am: 15. Dezember 2003
(BGBl. I S. 2676)
Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 2004
Außerkrafttreten: 22. Juli 2013
(Art. 2a G vom 4. Juli 2013,
BGBl. I S. 1981, 2149)
GESTA: D098
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Investmentgesetz (InvG) war die Vorgängerregelung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Es wurde durch das Investmentmodernisierungsgesetz geschaffen und reformierte auf Initiative der Bundesregierung bis zu seinem Außerkrafttreten am 21. Juli 2013 folgende bis dahin geltende Regelungen:

Das InvG diente der Fortentwicklung des Investmentstandortes Deutschland. Dieser stand in intensivem Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Staaten wie Luxemburg, Irland und Großbritannien wurden von Anbietern von Investmentfonds vielfach für attraktiver gehalten als die nationalen. Investmentfonds wurden daher zunehmend im Ausland aufgelegt. Diese Entwicklung konnte sich in den Jahren 2000 bis 2004 aufgrund der weiteren Harmonisierung auf europäischer Ebene verstärken.

Bei dem Investmentmodernisierungsgesetz handelte es sich um ein Artikelgesetz bestehend aus einem aufsichtsrechtlichen Investmentgesetz (InvG) und einem Investmentsteuergesetz (InvStG).


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